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Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für mehr Informationen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Immo-Prof, Yilmaz Demirdas, Osterholderallee 7, 25421 Pinneberg (nachfolgend "Anbieter" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Vermittlung von qualifizierten Interessenten (Leads) für Immobilienverkäufe.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Anbieter vermittelt dem Auftraggeber qualifizierte Leads von Personen, die Interesse am Verkauf ihrer Immobilie haben. Die Qualifizierung erfolgt durch ein mehrstufiges Bewertungsverfahren, bei dem relevante Informationen wie Immobilientyp, Standort, Verkaufszeitrahmen, Preisvorstellungen und Verkaufsbereitschaft erfasst werden.

Ein Lead gilt als qualifiziert, wenn der potenzielle Verkäufer vollständige Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie grundlegende Informationen zur Immobilie bereitgestellt hat und ein ernsthaftes Verkaufsinteresse bekundet.

Der Anbieter übermittelt die Lead-Daten elektronisch an den Auftraggeber. Die Kontaktaufnahme mit dem Lead sowie die weitere Bearbeitung und eventuelle Vermittlung der Immobilie obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Für jeden vermittelten qualifizierten Lead zahlt der Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 155,00 EUR (netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar).

Zusätzlich zur Lead-Pauschale erhält der Anbieter eine Provisionsbeteiligung in Höhe von 15% der vom Auftraggeber erzielten Maklerprovision, sofern es durch den vermittelten Lead zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf kommt.

Die Lead-Pauschale wird sofort nach Übermittlung der Lead-Daten fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Provisionsbeteiligung wird fällig, sobald der Auftraggeber seine Maklerprovision vom Verkäufer erhalten hat, und ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Maklerprovision an den Anbieter zu zahlen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über den erfolgreichen Abschluss eines Immobilienverkaufs zu informieren, der auf einen vermittelten Lead zurückzuführen ist, und die Höhe der erhaltenen Maklerprovision mitzuteilen.

§ 4 Qualität der Leads

Der Anbieter gewährleistet, dass alle vermittelten Leads zum Zeitpunkt der Übermittlung nach bestem Wissen und Gewissen qualifiziert wurden. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass ein Lead zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss führt.

Sollte ein Lead offensichtlich unqualifiziert sein (z.B. falsche Kontaktdaten, kein tatsächliches Verkaufsinteresse), kann der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Leads eine Reklamation einreichen. Der Anbieter prüft die Reklamation und ersetzt den Lead bei berechtigter Beanstandung durch einen gleichwertigen qualifizierten Lead oder erstattet die Lead-Pauschale.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übermittelten Lead-Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Immobilienvermittlung zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ist untersagt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leads zeitnah zu kontaktieren und professionell zu bearbeiten. Eine Kontaktaufnahme sollte spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Lead-Daten erfolgen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bei der Verarbeitung der Lead-Daten einzuhalten.

§ 6 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Leads haben der Kontaktaufnahme durch Immobilienmakler ausdrücklich zugestimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der weiteren Verarbeitung der Lead-Daten einzuhalten.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird für jeden einzelnen Lead geschlossen und endet automatisch nach vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Pflichten (Übermittlung des Leads und Zahlung der Vergütung).

Bei einer dauerhaften Geschäftsbeziehung können beide Parteien die Zusammenarbeit jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Bereits übermittelte Leads und daraus resultierende Zahlungsverpflichtungen bleiben von der Kündigung unberührt.

§ 9 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Pinneberg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Stand: November 2025